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Gebäudeversicherung
Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer abschließen. Schäden, die durch äußere Einflüsse, wie zum Beispiel Blitzschlag, Hagel und Sturm schützen, kann auch auf Nebengebäude, wie Garagen oder angrenzende Wintergärten ausgeweitet werden. Integriert werden können unter Umständen auch Gartenhäuser und Geräteschuppen.
Gartenhäuser kann man aber auch separat durch eine so genannte Gartenhausversicherung absichern – wobei daran die wenigstens denken, aber auch in einem Gartenhaus befinden sich unter Umständen auch sehr viele Wertgegenstände und auch Möbel. Tritt dort einmal ein Schaden – verursacht durch Feuer, eine defekte Wasserleitung, oder Einbruch – auf, so kann es unter Umständen für den Besitzer eines Gartenhauses sehr teuer werden.
Aus diesem Grund sollte man auch ein vorhandenes Gartenhaus – egal ob nun im eigenen Garten, oder aber in einer Gartensiedlung – sein Eigentum durch eine Gartenhausversicherung absichern. Eine Gartenhausversicherung deckt dabei Schäden an Möbel, an Hausrat, sowie an Dingen des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Fernseher, Radio ab, einschließlich Lebensmitteln.
Wie auch bei einer Gebäudeversicherung, so richtet sich auch bei einer Gartenhausversicherung die Versicherungssumme nach dem Gesamtwert des zu versichernden Gebäudes. Das Vorhanden sein einer Gartenhausversicherung sollte aber im Ernstfall keine Entschuldigung dafür sein ansonsten keine Sicherungsmaßnahmen vorgenommen zu haben. Der Einbau von entsprechenden Schlössern beispielsweise kann Diebe des Nachts schon davon abhalten in das Gartenhaus einzubrechen, dort Chaos zu schaffen durch das Aufreisen von Schubläden und Schranktüren, und im schlimmsten Fall auch noch fündig zu werden und etwas zu stehlen. – Ständig einen Blick auf das Gartenhaus haben, das kann man einfach nicht, insbesondere dann nicht wenn sich dieses ja gar nicht im eigenen Garten befindet, sondern an einem anderen Ort.
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